Steuern

Quellensteuer

Direkt vom Lohn abgezogene Steuer für Personen ohne Niederlassungsbewilligung C.

LM
Leutrim MiftarajChefredakteur

Gründer Innopulse Consulting GmbH · Autor «Identity Over Discipline» · Betreiber BudgetHub.ch · Aktualisiert: Juni 2026

Leutrim Miftaraj ist Schweizer Unternehmer, Buchautor und Gründer von Innopulse Consulting GmbH (Zug). Er betreibt mehrere SaaS-Produkte im Finanz- und Budgetbereich und verfasst alle redaktionellen Inhalte auf Finanzüberblick.ch persönlich.

Definition

Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde abgeliefert. Betroffen sind in der Schweiz tätige Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C sowie bestimmte weitere Gruppen. Die Höhe richtet sich nach Kanton, Einkommen und Familienstand. Anders als bei der ordentlichen Veranlagung ist die Steuer damit laufend abgegolten — eine nachträgliche Korrektur ist aber teils möglich und lohnend.

Wer quellenbesteuert wird

Vor allem ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung. Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer monatlich ab. Die Tarife berücksichtigen pauschal gewisse Abzüge, aber nicht alle individuellen Situationen.

Nachträgliche Veranlagung

Ab einem bestimmten Bruttojahreseinkommen erfolgt eine obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden — sinnvoll, wenn hohe abzugsfähige Kosten (Säule 3a, Weiterbildung, Schuldzinsen, auswärtige Wohnkosten) vorliegen, da diese in der Pauschale nicht voll berücksichtigt sind.

Beispiel

Eine quellenbesteuerte Person mit hohen Säule-3a-Einzahlungen und Weiterbildungskosten beantragt die nachträgliche Veranlagung und holt so zu viel bezahlte Quellensteuer zurück.

Tipps

  • Bei hohen Abzügen die nachträgliche ordentliche Veranlagung prüfen.
  • Belege für Säule 3a, Weiterbildung und Schuldzinsen sammeln.
  • Fristen für den Antrag auf Neuveranlagung beachten.

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Häufige Fragen

Wer zahlt Quellensteuer?

In der Schweiz tätige Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C und bestimmte weitere Gruppen. Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab.

Wann lohnt sich eine nachträgliche Veranlagung?

Wenn du hohe abzugsfähige Kosten hast (Säule 3a, Weiterbildung, Schuldzinsen). Ab einem bestimmten Einkommen ist sie obligatorisch, darunter freiwillig beantragbar.

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