Abos und Verträge

Alternative zu kostenpflichtiger Steuersoftware: Optionen 2026

Kurz beantwortet

Die Kantone stellen für die Steuererklärung eigene Programme oder Onlineportale bereit, in der Regel kostenlos und immer auf dem aktuellen Rechtsstand. Kommerzielle Software lohnt sich vor allem bei komplexen Verhältnissen oder mehreren Kantonen.

Warum Nutzende von kostenpflichtige Steuersoftware wechseln

Häufig genannte Gründe — nicht jeder trifft auf deine Situation zu.

  • Kantonale Programme sind kostenlos und rechtlich aktuell
  • Jährliche Lizenzkosten für eine einmalige Nutzung pro Jahr
  • Datenübernahme aus dem Vorjahr bieten kantonale Lösungen ebenfalls
  • Bindung an eine Plattform oder eine Installation

Was kostenpflichtige Steuersoftware gut macht

  • Teils komfortablere Führung und mehr Prüfhinweise
  • Hilfreich bei mehreren Kantonen oder komplexen Verhältnissen
  • Übernahme aus dem Vorjahr und Vergleichsfunktionen

Wann du bleiben solltest

Bleib bei der kommerziellen Lösung, wenn du Liegenschaften in mehreren Kantonen hast, selbständig bist oder internationale Sachverhalte deklarieren musst. Dort rechtfertigt der Komfort die Kosten.

Drei Alternativen im Vergleich

Kantonale Steuersoftware oder Onlineportal

Unsere Empfehlung
Für wen
Die meisten Privatpersonen
Stärke
Kostenlos, immer aktuell, direkte elektronische Einreichung
Grenze
Bedienung je Kanton unterschiedlich komfortabel

Treuhänder für das Erstjahr

Für wen
Wer die Struktur einmal richtig aufsetzen will
Stärke
Ein Jahr auslagern, danach mit der erstellten Erklärung als Vorlage selbst weiterführen
Grenze
Einmalige Kosten

BudgetHub für die Vorbereitung

Für wen
Wer die Zahlen bereitstellen will
Stärke
Jahressummen für abzugsfähige Kategorien liegen bereit, CHF-nativ
Grenze
Keine Deklarationsfunktion

Umstieg in 4 Schritten

  1. 1

    Kantonales Angebot prüfen

    Schau auf der Website deiner kantonalen Steuerverwaltung nach dem Programm oder Portal für das aktuelle Jahr.

  2. 2

    Vorjahresdaten exportieren

    Exportiere aus der bisherigen Software die Steuerdaten des Vorjahres, meist in einem Steuerdatenformat oder als PDF.

  3. 3

    Import prüfen

    Viele kantonale Lösungen können Vorjahresdaten übernehmen. Falls nicht, dient das PDF als Vorlage.

  4. 4

    Lizenz nicht verlängern

    Erst nach erfolgreicher Einreichung mit dem kantonalen Programm auf die Verlängerung verzichten.

Zeitbedarf Umstieg

1–2 Stunden

Kosten kantonal

in der Regel keine

Bester Zeitpunkt

vor der neuen Deklaration

Wichtig

Vorjahresdaten sichern

Was kantonale Lösungen leisten

Die kantonalen Programme und Portale sind auf das jeweilige Steuerrecht zugeschnitten, werden jährlich aktualisiert und erlauben in den meisten Kantonen die vollständig elektronische Einreichung inklusive Belegupload. Sie übernehmen zudem Vorjahresdaten, was den grössten Teil der Tipparbeit erspart. Für Privatpersonen mit Lohnausweis, Wertschriften und allenfalls Wohneigentum im eigenen Kanton decken sie den Bedarf vollständig ab.

Wann sich Fachhilfe wirklich lohnt

Bei Selbständigkeit, Liegenschaften in mehreren Kantonen, Erbschaften, Wegzug oder Zuzug aus dem Ausland und bei besonderen Wertschriftenkonstellationen ist die Beratung durch eine Fachperson meist günstiger als der Fehler, den man ohne sie macht. Ein sinnvoller Mittelweg: das erste Jahr einer neuen Situation auslagern und danach mit der erstellten Erklärung als Vorlage selbst weiterführen.

Zahlen bereitstellen

BudgetHub liefert Jahressummen für abzugsfähige Kategorien — die Deklaration erfolgt im kantonalen Portal.

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Häufige Fragen

Ist die kantonale Software wirklich kostenlos?

In den meisten Kantonen ja, sowohl als Programm wie als Onlineportal. Die Steuerverwaltung gibt verbindlich Auskunft.

Kann ich meine Vorjahresdaten übernehmen?

Häufig ja, über ein Steuerdatenformat. Andernfalls dient das PDF der Vorjahreserklärung als Vorlage.

Wann brauche ich einen Treuhänder?

Bei Selbständigkeit, mehreren Kantonen, internationalen Sachverhalten oder Erbschaften. Bei einfachen Verhältnissen nicht.

Grundlagen und Quellen

  • Kantonale SteuerverwaltungenProgramme, Onlineportale und elektronische Einreichung
  • DBG und StHGDeklarationspflichten und Fristen

Redaktionell aufbereitete Informationen ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen.

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LM
Leutrim MiftarajChefredakteur

Gründer Innopulse Consulting GmbH · Autor «Identity Over Discipline» · Betreiber BudgetHub.ch